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   BGH, 17.04.2002 - XII ZB 46/02   

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https://dejure.org/2002,8984
BGH, 17.04.2002 - XII ZB 46/02 (https://dejure.org/2002,8984)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2002 - XII ZB 46/02 (https://dejure.org/2002,8984)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2002 - XII ZB 46/02 (https://dejure.org/2002,8984)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe - Rechtsbeschwerde - Vorlage an den BGH - Unstatthaftes Rechtsmittel - Umdeutung

  • Judicialis

    BGB § 140

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO (ab 01.01.2002) § 574 Abs. 1
    Behandlung einer beim Oberlandesgericht eingelegten weiteren Beschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.12.2000 - XII ZR 219/98

    Umdeutung eines Rechtsmittels in einen Beitritt als Nebenintervenient

    Auszug aus BGH, 17.04.2002 - XII ZB 46/02
    Abgesehen davon, daß das Rechtsmittel nicht beim Rechtsbeschwerdegericht eingelegt wurde (§ 575 Abs. 1 Satz 1 ZPO), sondern beim Landgericht, und die Rechtsmittelschrift auch nicht die Erklärung enthält, daß Rechtsbeschwerde eingelegt werde (§ 575 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ZPO), kommt hier eine Umdeutung in entsprechender Anwendung des § 140 BGB schon deshalb nicht in Betracht, weil die Voraussetzungen einer anderen, dem gleichen Zweck dienenden Prozeßhandlung nicht erfüllt sind (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 2000 - XII ZR 219/98 - NJW 2001, 1217, 1218; Thomas/Putzo ZPO 24. Aufl. Einleitung III Rdn. 20).
  • BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07

    Zulässigkeit der bedingten Rücknahme eines Rechtsmittels

    Die Umdeutung einer Prozesshandlung in eine andere setzt nämlich stets voraus, dass sie als solche unwirksam ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2006 ­ XII ZB 176/03 ­ FamRZ 2007, 375), während die Voraussetzungen der Wirksamkeit einer anderen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt sind (vgl. Senatsbeschluss vom 17. April 2002 ­ XII ZB 46/02 ­ FuR 2002, 432; Senatsurteil vom 6. Dezember 2000 ­ XII ZR 219/98 ­ ZIP 2001, 305, 307 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 12.11.2012 - 4 U 168/12

    Arrestverfahren - Verbindung von Arrestantrag und Pfändungsgesuch - Darlegungs-

    Die das jeweilige Pfändungsgesuch betreffenden Berufungsanträge können auch nicht entsprechend § 140 BGB in eine solche Beschwerde umgedeutet werden: Bei Rechtsmittelerklärungen kommt eine Umdeutung nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen einer anderen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH VersR 1986, 785, 786; NJW 2001, 1217; FuR 2002, 432).
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